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Kurzsichtigkeit, medizinisch auch als Myopie bezeichnet, ist eine weit verbreitete Sehschwäche, die Millionen von Menschen weltweit betrifft. Dabei ist der Wunsch, die eigene Sehkraft ohne den ständigen Gebrauch von Brillen oder Kontaktlinsen wiederherzustellen, ein Ziel vieler Betroffener. Eine vielversprechende Methode zur Behandlung der Kurzsichtigkeit stellt das Augenlasern dar.
In diesem Artikel beleuchten wir das Thema „Augenlasern bei Kurzsichtigkeit“ mit besonderem Fokus auf die Rolle der Krankenkassen in Deutschland. Wir werden dabei klären, unter welchen Bedingungen die Krankenkassen die Kosten für das Augenlasern und solche Operationen übernehmen und welche Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bestehen.
In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Laserverfahren, die für Kurzsichtige zur Verfügung stehen, und erläutern, welche Rolle die individuellen Dioptrien-Werte sowie die gesundheitliche Notwendigkeit bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen spielen.
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In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für alle Bürger. Die Krankenversicherung kann dabei entweder in Form einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und umfassen eine breite Palette an medizinischen Behandlungen und Medikamenten.
Die private Krankenversicherung hingegen ist in erster Linie für Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen vorgesehen. Die Leistungen der PKV können individuell vereinbart werden und sind in der Regel umfangreicher als die der GKV.
Im Bereich der Augenlaserbehandlungen kommt es häufig zu Unterschieden zwischen der PKV und der GKV. Da diese Art der Behandlung oft als „nicht medizinisch notwendig“ eingestuft wird, weil alternative Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen zur Verfügung stehen, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht gegeben.
Anders sieht es hingegen oft bei privaten Krankenversicherungen aus. Abhängig vom jeweiligen Tarif und den individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag kann es sein, dass die PKV die Kosten für eine Augenlaserbehandlung zumindest teilweise übernimmt.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies keine allgemeingültige Regel ist und die konkrete Kostenübernahme immer im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden sollte. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist es immer ratsam, vor einer Augenlaserbehandlung einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Vorfeld über mögliche Kosten informiert sind und unerwartete Überraschungen vermeiden.
Neben der allgemeinen Einstufung der medizinischen Notwendigkeit spielen auch weitere individuelle Faktoren bei der Kostenübernahme für Augenlaserbehandlungen eine Rolle. Hier sind insbesondere die Dioptrien-Werte sowie besondere Umstände wie Druckstellen auf der Nase, Schwindel oder eine Unverträglichkeit von Kontaktlinsen von Bedeutung.
Die Dioptrien-Werte sind ein Maß für die Stärke der Fehlsichtigkeit. Je höher der Dioptrien-Wert, desto stärker ist die Fehlsichtigkeit und desto größer ist in der Regel der Bedarf an einer Korrektur. Einige Krankenkassen stellen bei der Beurteilung der Kostenübernahme auf diese Werte ab.
So kann es beispielsweise sein, dass eine Kostenübernahme nur in Betracht kommt, wenn die Fehlsichtigkeit einen bestimmten Dioptrien-Wert überschreitet. In der Regel gilt dabei: Je stärker die Fehlsichtigkeit, desto eher kann eine medizinische Notwendigkeit für eine Augenlaserbehandlung anerkannt werden.
Kurzsichtigkeit, auch Myopie genannt, ist eine häufige Form der Fehlsichtigkeit, bei der Objekte in der Ferne verschwommen erscheinen, während nahe Objekte klar gesehen werden können.
Die Kurzsichtigkeit entsteht, wenn das Auge im Verhältnis zur Brechkraft zu lang ist. Dadurch treffen die Lichtstrahlen, die ins Auge einfallen, vor der Netzhaut zusammen und nicht direkt darauf. Das Resultat ist ein unscharfes Bild. In der Regel wird diese Fehlsichtigkeit mit Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen korrigiert, die über eine negative Dioptrienzahl verfügen.
Die Augenlaserbehandlung ist eine moderne Methode, um Fehlsichtigkeiten dauerhaft zu korrigieren. Bei dieser Behandlung wird die Form der Hornhaut des Auges mittels Laser verändert, um das Licht korrekt auf die Netzhaut zu fokussieren. Es gibt verschiedene Verfahren der Augenlaserbehandlung, darunter LASIK, Femto-LASIK, LASEK, PRK und ReLEx SMILE.
Bei der LASIK-Methode wird zunächst ein dünner Hornhautflap mit einem Mikrokeratom oder Femtosekundenlaser erstellt und zur Seite geklappt. Danach wird die darunterliegende Hornhaut mit dem Excimer-Laser abgetragen, um ihre Form zu verändern. Der Flap wird danach wieder zurückgeklappt und dient als natürlicher Verband.
Femto-LASIK ist eine Weiterentwicklung der LASIK, bei der beide Schritte des Eingriffs mit dem Laser ausgeführt werden. Dieses Verfahren erhöht die Präzision und Sicherheit des Eingriffs.
Bei den LASEK- und PRK-Verfahren wird die oberste Schicht der Hornhaut (Epithel) entfernt oder zur Seite geschoben, bevor die darunter liegende Hornhaut mit dem Laser behandelt wird.
ReLEx SMILE ist eine der neuesten Methoden der Augenlaserbehandlung. Hierbei wird ein kleines Gewebescheibchen aus der inneren Hornhaut herausgelöst und durch einen minimalen Schnitt entfernt. Das Verfahren ist besonders schonend und es bleibt mehr stabile Hornhautsubstanz erhalten.
Alle diese Verfahren zielen darauf ab, die Form der Hornhaut so zu verändern, dass das Licht wieder korrekt auf der Netzhaut fokussiert wird, wodurch die Sehschärfe verbessert wird. Welches Verfahren für den einzelnen Patienten am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dicke der Hornhaut, dem Grad der Fehlsichtigkeit und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Auges.
Nachdem Sie nun einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Augenlaserbehandlung bei Kurzsichtigkeit und die Rolle der Krankenkassen bei der Kostenübernahme erhalten haben, stellt sich natürlich die Frage: Wie geht es nun weiter?
Der erste Schritt sollte in jedem Fall ein ausführliches Beratungsgespräch sein. Hier bietet sich beispielsweise ein Termin bei Doctor-medic Bányai an, die Ihnen detaillierte Informationen zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten geben und Ihre Fragen rund um den Eingriff beantworten kann.
Im Rahmen dieses Gesprächs wird in der Regel auch eine kostenlose Voruntersuchung durchgeführt, um Ihren individuellen Gesundheitszustand und Ihre Eignung für eine Augenlaserbehandlung zu prüfen. Hierbei werden verschiedene Aspekte untersucht, wie beispielsweise die Dicke Ihrer Hornhaut, Ihre Dioptrien-Werte und eventuell vorhandene Augenerkrankungen. Gerne können Sie bereits online unseren Augenlaser Eignungstest durchführen!
Zudem sollte in diesem Zusammenhang auch ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Dieser gibt Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten des Eingriffs und ermöglicht es Ihnen, diese Informationen im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen und mögliche Fragen zur Kostenübernahme zu klären. Bei Augenheilkunde Bányai können Sie auch von einer zinsfreien Ratenzahlung profitieren.
Abschließend möchten wir Ihnen noch einmal versichern, dass trotz der vielen Informationen und Überlegungen, die eine Augenlaserbehandlung mit sich bringt, der wichtigste Aspekt immer Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sein sollte. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, informieren Sie sich ausführlich und treffen Sie Ihre Entscheidung erst, wenn Sie sich sicher und gut beraten fühlen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute auf Ihrem Weg zu einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen!
In der Regel wird eine Augenlaserbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da sie oft als nicht medizinisch notwendig eingestuft wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen oder bei einer sehr hohen Fehlsichtigkeit. Die genaue Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab.
Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Kosten für eine Augenlaserbehandlung übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. In der Regel sind die Leistungen bei privaten Krankenkassen umfangreicher, sodass unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme möglich sein kann.
Bei der Beurteilung der Kostenübernahme spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu gehören insbesondere die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, der Grad der Fehlsichtigkeit (gemessen in Dioptrien), aber auch Druckstellen auf der Nase, Schwindel oder eine Unverträglichkeit von Kontaktlinsen sind von Bedeutung.
Der erste Schritt sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch sein, zum Beispiel bei Doctor-medic Bányai. Dabei können Sie alle Ihre Fragen rund um den Eingriff klären und eine kostenlose Voruntersuchung durchführen lassen. Zudem sollten Sie einen Kostenvoranschlag einholen und diesen im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Augenlaserbehandlungen sind in der Regel sehr sicher und die meisten Patienten sind mit den Ergebnissen sehr zufrieden. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff gibt es jedoch auch Risiken, über die Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch aufgeklärt werden sollten. Die Wahl eines erfahrenen Arztes und eines renommierten Zentrums kann dazu beitragen, die Risiken zu minimieren.