Voraussetzungen

Ob Sie für eine T-PRK oder LASEK geeignet sind, ist in erster Line von der Art Ihres Sehfehlers und der Stärke abhängig.

Mit einer T-PRK & LASEK sind folgende Fehlsichtigkeiten behandelbar:

  • Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt
  • Hornhautverkrümmung bis ca. 6 dpt

Gründe, die gegen eine Oberflächenbehandlung sprechen:

  • Alter unter 18 Jahren
  • unzureichende Hornhautdicke
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes)
  • eine Schwangerschaft bzw. Stillzeiten
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star)
  • instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr)

Sollten Sie nun feststellen, dass eine Laser-Behandlung für Sie voraussichtlich nicht in Frage kommt, heißt das nicht, dass Sie weiterhin mit Brille und Kontaktlinsen leben müssen. Wir bieten Ihnen alle Korrektur-Möglichkeiten, vielleicht ist ein Linsenimplantat die passende Lösung für Sie.

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